Altersgrenze für die selbständige Tätigkeit als ÜL*in bei Vereinsveranstaltungen ist das vollendete 18. LJ
Sorgfaltspflicht/Sorgfaltsmaßstab
Sorgfaltsverstoß – Bedingungen und Einschränkungen
Objektiver Sorgfaltsverstoß
Subjektiver Sorgfaltsverstoß
Altersgemäße Selbstverantwortung der TN*innen
ÜL*innen sind ehrenamtliche Funktionäre unseres Vereins. Sie sind für die qualifizierte Durchführung und den fachlichen, methodisch-didaktischen Unterricht verantwortlich. Zudem tragen sie die Verantwortung für Gefahren und Risiken, welche die Kurs-/Veranstaltungsteilnehmer aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung nicht erkennen können. Organisatorische Aufgaben wickeln diese in Kooperation mit dem Veranstalter (BO, LO, OG) ab.
Für einen reibungslosen Verlauf eines Kurses/einer Verantaltung ist ein hohes Maß an Kooperation zw. ÜL*in und TN*innen und einem Grundmaß an Eigenverantwortung der Teilnehmer nötig.
Dies betrifft vor allem
ÜL*innen sind erster Ansprechpartner in der Gruppe. Sie sind umgehend über Probleme und besondere Herausforderungen zu informieren.
Gem. Jugendschutzgesetz (=Landesgesetz) besteht für Kinder/Jugendliche Aufsichtspflicht