• Freie Fahrt für RadfahrerInnen auf Forststraßen!

    Ziel dieser Naturfreunde-Initiative ist es, im Zusammenwirken aller Beteiligten eine neue, klare und zeitgemäße gesetzliche Regelung für legales Radfahren und für eine vernünftige Besucherlenkung im Wald zu erwirken, die auch zum Ziel haben muss, dass ökologische, forstwirtschaftliche und wildökologische Notwendigkeiten (Fair zur Natur) Berücksichtigung finden.

Öffnung der Forststraßen für RadfahrerInnen

Rund 800.000 RadfahrerInnen und Biker suchen pro Jahr Erholung in den Wäldern und Bergen Österreichs. Radfahren im Wald ist jedoch nur auf dafür genehmigten und gekennzeichneten Routen erlaubt. Von rund 120.000 Kilometern Forststraßen ist nur ein geringer Teil offiziell befahrbar.

Naturfreunde fordern:

„Freie Fahrt“ für RadfahrerInnen auf Forststraßen!

 

Am 6. März 2019 wurde von der Österreich Werbung die neue Rad-Kampagne mit dem Slogan „You like it? Bike it!“ vorgestellt. Die Naturfreunde Österreich begrüßen diese Kampagne und fordern nun von den politisch Verantwortlichen, dass auch die nötigen Schritte gesetzt werden, um diesem beworbenen Image gerecht zu werden.

 

Österreich ein Traumland für RadfahrerInnen?

Mitnichten! Österreichs RadfahrerInnen können höchstens davon träumen, überall zu fahren, wo sie es „gerne hätten!“ In den meisten Fällen stehen ambitionierte RadfahrerInnen nach kurzer Zeit vor einer Stopptafel mit dem Hinweis „gilt auch für Radfahrer!“ Auch die derzeit geübte Praxis über Einzelverträge ist laut den Naturfreunden unzulänglich, die Verträge sind kündbar, kosten viel Geld und öffnen nur einen kleinen Teil aller Forststraßen.

 

 

Freie Fahrt für RadfahrerInnen auf Forststraßen

Seit vielen Jahren fordern die Naturfreunde eine klare zeitgemäße gesetzliche Regelung, die das Radfahren und Mountainbiken auf allen Forststraßen ermöglicht. Die Österreich Werbung nennt in einer aktuellen Aussendung die Rad-Kampagne als einen der Schwerpunkte in der Marketingarbeit der nächsten Jahre. Dazu Andreas Schieder, Vorsitzender der Naturfreunde Österreich: „Wir brauchen endlich gesetzliche Rahmenbedingungen, die den realen Gegebenheiten und Wünschen der RadfahrerInnen und MountainbikerInnen entsprechen“. Im Gegensatz zum Wandern ist Radfahren im Wald nur auf dezidiert genehmigten Strecken erlaubt. Von den über 120 000 km Forststraßen darf nur ein geringer Teil offiziell befahren werden. „Das soll sich jetzt endlich ändern“, so Schieder weiter „als Tourismusland stehen wir im Vergleich zu unseren Nachbarländern weit zurück und haben enormen Aufholbedarf!“

 

Hinsichtlich eines selbstverantwortlichen Handelns verweisen die Naturfreunde auf erarbeitete Fair-Play-Regeln, die man sich hier runterladen kann.

 

Die Naturfreunde Österreich fordern nun von der Politik und den Tourismusorganisationen die Imagekampagne „You like it? Bike it!“ auch in die Wirklichkeit umzusetzen. Denn im Moment ist das heimische Radnetz keine sehr gute Werbung für einen Außenauftritt, wenn man seinen Radurlaub in Österreich verbringen möchte!

 

Die Naturfreude haben alle notwendigen rechtlichen Änderungen, um Österreichs Forststraßen für RadfahrerInnen zu öffnen, von einem renommierten Juristen ausarbeiten lassen. Wenn ein Wille da wäre, wäre die rechtliche Umsetzung ganz leicht!

Rechtliche Bedingungen und Möglichkeiten

Verfassungsrechtlich obliegt die Freigabe des Radfahrens auf Forststraßen dem Gestaltungspielraum des Gesetzgebers.

 

Durch den Zusatz im § 33 Absatz 1 des Forstgesetzes „…und Forststraßen (§ 59 Abs. 2) mit dem Fahrrad befahren.", kann das Radfahren auf Forststraßen legalisiert werden.

Analog zur Änderung des § 33 Absatz 1 Forstgesetz sollte auch der Straftatbestand in § 174 Absatz 1 im Forstgesetz entsprechend erweitert werden, um eine verwaltungsstrafrechtliche Handhabe gegen das unbefugte Aussperren von Radfahrern auf Forststraßen zu haben.

 

Die Sorge für die Sicherheit des Fußgänger- und Fahrradverkehrs ist auf Forststraßen keine Angelegenheit des Forstwesens, sondern der Straßenpolizei. Daher sind eindeutige Vorrangregeln für Wanderer für den Begegnungsverkehr zwischen Wanderer und Radfahrer in die Straßenverkehrsordnung einzuarbeiten.

 

Im Zuge dessen könnte auch die Forstliche Kennzeichnungsverordnung angepasst werden. Sichergestellt werden sollte, dass die derzeit aufgestellten Fahrverbotstafeln mit den Zusatztafeln "Gilt auch für Radfahrer" durch solche, die dem neuen § 33 Absatz 1 konform sind, ersetzt werden. Gedacht wäre etwa an eine Tafel "Gilt nicht für Radfahrer" oder "Ausgenommen: Radfahrer".

 

Will man die Haftung des Straßenerhalters auf Forststraßen gegenüber Radfahrer vermeiden bedarf es ebenfalls einer Gesetzesänderung. Vorstellbar wäre hier eine Haftungsanpassung in § 176 Absatz 4 des Forstgesetzes durchzuführen. Damit würde sich für die Wanderer und Waldeigentümer bzw. Forststraßenhalter gegenüber der derzeitigen Rechtslage keine Änderung ergeben. Gleichzeitig wären die Mountainbiker haftungsrechtlich auf gleichem Niveau wie die Wanderer geschützt.

 

 

Biker Fair Play-Regeln für ein gemeinsames Miteinander

  • Handle risikobewusst und selbstverantwortlich!
    Bereite dich entsprechend auf deine Touren vor!

  • Fair Play für Natur und Mensch
    Hinterlasse keine Spuren! Respektvolles Verhalten ist Voraussetzung für jede
    Erholungsnutzung im Wald. Wir sind Gast in der Natur!

  • FußgängerInnen haben Vorrang
    Freundlichkeit siegt! Gegenseitiger Respekt und Akzeptanz sind Grundlage für ein friedliches Miteinander.
  • Bleib am Weg!
    Verwechsle Fahrspaß nicht mit Grenzenlosigkeit! Fahre nicht querfeldein, du schädigst damit Natur und Umwelt.

  • Beachte Forst- und Jagdsperrgebiete!
    Schenke dem Lebensraum Wald und seinen Bewohnern den notwendigen Respekt und halte dich an offizielle Jagd- und Forstsperren!
  • Fahre nur bei Tageslicht!
    Dämmerung und Nacht gehören den Tieren.
  • Halte dein Rad unter Kontrolle!
    Passe deine Geschwindigkeit und Fahrweise der jeweiligen Situation an! Fahre auf Sicht!

  • Selbst-Check ist Pflicht
    Kontrolliere dein Rad regelmäßig! Trage eine Schutzausrüstung (Helm) und führe ein
    Erste-Hilfe-Set mit

 

 

 

Weitere Lösungsansätze:

  • Ausbau und Erweiterung von genehmigten und gekennzeichneten MTB-Strecken
  • Bau von single-trails, trail-areas und bike-parks
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Bedenken, Sorgen & Ängste

Rücksichtslose, vergnügungssüchtige Wahnsinnige am Fahrrad, bösartige Wanderer, die Biker mit dem Wanderstock zum Stürzen bringen möchten, schießwütige Jäger, die den Wald am liebsten für sich alleine hätten, oder großkotzige Waldbesitzer, die ohnehin keinen reinlassen wollen …

 … ein kleiner Auszug aus den sehr unterschiedlichen Reaktionen, die seit dem Start der Naturfreunde-Kampagne „Freie Fahrt für Biker auf Forststraßen“ im April 2015 bei uns eingelangt sind. In den Sommermonaten hat sich viel getan: Zahlreiche Medien haben über unsere Forderung, die Forststraßen für RadfahrerInnen zu öffnen, berichtet! Darauf folgte erfreuliche Unterstützung von anderen Organisationen - zum Beispiel vom Alpenverein und ARBÖ. Gleichzeitig wurden die WaldbesitzerInnen aktiv und schürten mit allen Mitteln und ohne sachliche Grundlage die Ängste erholungsuchender Menschen, die zu Fuß in den Wäldern unterwegs sind.

 

Bewegung in der freien Natur ist ein unverzichtbares individuelles und gesellschaftliches Bedürfnis. Neben dem positiven Einfluss gemeinsamer Freizeitaktivitäten auf unser soziales Wohlbefinden finden wir dabei Ruhe, Erholung und Ausgleich für Körper, Geist und Seele. Das Mountainbiken gilt als eine Sportart mit hohem Gesundheitswert für Jung und Alt und ist aus der Angebotspalette der Naturfreunde nicht mehr wegzudenken.

 

 

Biker sind alle rücksichtslos und fahren viel zu schnell!

Jeder – auch der Biker - will ein schönes, gefahrloses Sporterlebnis haben und unverletzt nach Hause kommen. Ein faires, respektvolles Miteinander ist nicht nur im Straßenverkehr nötig. Ganz entscheidend ist, dass Personen, die zu Fuß unterwegs sind (WanderInnen, SpaziergängerInnen, LäuferInnen), immer Vorrang haben. Biker sollten immer Touren wählen, die ihrem technischen Können entsprechen. Weiters müssen sie die Geschwindigkeit den Wetter- und Bodenverhältnissen anpassen, sich rechtzeitig bemerkbar machen sowie ihr Tempo beim Zusammentreffen mit anderen Erholungsuchenden verringern und hintereinander fahren. Wandergruppen lassen Bikern Platz zum Vorbeifahren. Forststraßen sind für BikerInnen und Wandernde breit genug.

 

BikerInnen beschädigen die Forststraßen!

Forststraßen werden im Gesetz genau definiert und sind forstliche Bringungsanlagen. Diese Straßen wurden für das Befahren von tonnenschweren Holzbringungs- und Lastfahrzeugen gebaut. Eine Zerstörung dieser geschotterten Forststraßen durch RadfahrerInnen ist daher äußerst unwahrscheinlich!

 

Biker gefährden den Forstbetrieb!

Die Naturfreunde wissen natürlich, dass der Wald auch Arbeitsplatz ist; sie sind aber davon überzeugt, dass RadfahrerInnen Waldarbeiten bzw. die Holzbringung nicht beeinträchtigen. Bei Holzarbeiten und anderen Arbeiten auf Forststraßen werden diese ohnehin gesperrt – wie auch jetzt schon für Wandernde. Klare Regelungen verhindern somit eine Störung. In Bayern funktioniert das reibungslos.

 

Waldbesitzer: „Ich fahre auch nicht durch fremde Gärten …“

Die Naturfreunde bekennen sich dazu, dass der Bevölkerung der Zugang zur Natur nicht verwehrt werden darf. Gleichzeitig respektieren sie das Eigentum anderer. Gerade die österreichische Rechtsordnung kennt jedoch eine Vielzahl von Gesetzen, die für Wälder Eigentumsbeschränkungen vorsehen: beispielsweise Bundes- und Landesstraßengesetze, Bauordnungen, Raumordnungsgesetze, Forstgesetz, Wasserrechtsgesetz, Starkstromwegegesetz, Naturschutz- und Tourismusgesetze. Wälder unterliegen also aufgrund des öffentlichen Interesses zu Recht vielen Beschränkungen und können daher nicht mit persönlichem Eigentum wie Haus, Wohnung oder Garten verglichen werden.

 

Wer haftet, wenn ein Biker stürzt?

Bezüglich der Haftung streben die Naturfreunde Österreich eine ausgewogene und gerechte Haftungsregelung für GrundeigentümerInnen, Wandernde und RadfahrerInnen an. Umsetzbar wäre das mit einer Haftungsanpassung im § 176 Abs. 4 des Forstgesetzes. Für WaldeigentümerInnen bzw. ForststraßenhalterInnen würde sich gegenüber der derzeitigen Rechtslage keine Änderung ergeben. Für sie gilt weiterhin die eingeschränkte Wegehalterhaftung, sie haften nur bei Vorsatz. die Beweislast würde bei den Mountainbikerinnen und -bikern liegen. Diese Lösung würde den WaldeigentümerInnen bzw. ForststraßenhalterInnen keinerlei Nachteile bringen.

 

 

Positive Reaktionen

In den letzten Wochen gab es auch jede Menge erfreuliche Rückmeldungen auf das Naturfreunde-Engagement. Einen Leserbrief, der alle wichtigen Punkte beinhaltet, veröffentlichen wir hier mit Erlaubnis des Verfassers:

 

Liebe Naturfreunde,

es war höchste Zeit, dass auch Ihr Euch dieses Themas annehmt. Es ist grotesk, dass Österreich mit einem europaweit einzigartig dichten Forststraßennetz überzogen ist und diese Straßen nicht von den Radfahrern genutzt werden dürfen. Und das vor dem Hintergrund, dass die Forststraßenerrichtung massiv mit öffentlichen Mitteln gefördert wird und außerhalb Österreichs Forststraßen natürlich auch von Radfahrern befahren werden dürfen. Meine Freunde und ich verbringen deswegen unsere Radurlaube ausschließlich im Ausland. Denn dort läuft man nicht Gefahr, von einem wild gewordenen bewaffneten Jäger attackiert zu werden. Ganz im Gegenteil, im Ausland sind Radfahrer herzlich willkommen. Wie lange kann und will sich Österreichs Tourismuswirtschaft das noch leisten?

Danke für Euren Einsatz. Ich wünsche Euch Erfolg damit!

Herwig aus der Steiermark

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